Allgemeine Fragen

Wie kann ich mein Kind für die OGATA oder die ÜMB anmelden?

Wenn Sie sich für eine Grundschule entschieden haben, können Sie Ihr Kind mit der Schulanmeldung bei der Schulleitung anmelden. Darüber hinaus können Sie sich auch direkt an uns wenden.

Die Anmeldung zur Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Über-Mittag-Betreuung ist freiwillig.

Für beide Betreuungsangebote ist die Teilnahme mit Vertragsabschluss für die Dauer eines Schuljahres bindend und kann unterjährig nicht
gekündigt werden. In der OGATA besteht eine Anwesenheitspflicht.

Wann erhalte ich die Information, ob ich einen Platz bekomme?

Im Frühjahr beraten Schulleitung, OGATA-Leitung und der Verein über die Platzvergabe für die OGATA und die ÜMB. Wir bemühen uns, dies möglichst frühzeitig zu entscheiden, damit Sie schnellstmöglich Planungssicherheit erhalten.

Kann es passieren, dass ich keinen Platz bekomme?

Wir versuchen nach Möglichkeit alle Anmeldungen zu berücksichtigen. Je nach Anzahl der Anmeldungen kann es aber vereinzelt dazu kommen, dass nicht alle Kinder aufgenommen werden können. Das liegt an den räumlichen Möglichkeiten einzelner Schulen. In diesem Fall führen wir eine Warteliste oder suchen gemeinsam nach Lösungen.

Gibt es einen Anspruch auf einen Platz?

Nein. Die Offene Ganztagsschule und die Über-Mittag-Betreuung sind freiwillige Angebote. Bisher wurde den Eltern vom Gesetzgeber noch kein Rechtsanspruch auf einen Platz eingeräumt.

Ist eine Kündigung der Verträge möglich?

Die Betreuungsverträge für OGATA und ÜMB sind Jahresverträge und gelten jeweils für ein Schuljahr (01.08. des laufenden Jahres bis 31.07. des Folgejahres). Eine vorzeitige unterjährige Kündigung durch die Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahmen gelten lediglich bei:

  • Wechsel der Schule
  • langfristiger Erkrankung des Kindes

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Verein zur Förderung der Über-Mittag-Betreuung in Ratingen e.V. kann erfolgen, insbesondere wenn:

  • das Verhalten des Kindes einen weiteren Verbleib in der Maßnahme nicht zulässt
  • das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt oder die verpflichtenden Anwesenheitszeiten nicht eingehalten werden
  • Erziehungsberechtigte ihren Beitragszahlungen und Zahlungen für die Verpflegung nicht nachkommen
  • Die erforderliche Zusammenarbeit zwischen Leitung und Erziehungsberechtigten von Letzteren verweigert wird
  • Die Aufnahme auf unzutreffenden Angaben der Erziehungsberechtigten beruht
 

Was kostet der Betreuungsplatz?

OGATA:

Die monatlichen Beiträge (12 x jährlich) sind einkommensabhängig und werden von der Stadt Ratingen eingezogen. Geschwister zahlen die Hälfte.
Weitere Informationen

Für Mittagessen, Snacks und Getränke berechnen wir ab dem 01.08.2023 monatlich 65 €.

ÜMB:

ab dem 01.08.2022 monatlich 55 € (11 x jährlich)
Geschwister zahlen die Hälfte

 

Verein zur Förderung der Über-Mittag-Betreuung in Ratingen e.V.

Graf-Adolf-Str. 7-9
40878 Ratingen

Tel. 02102 – 939823-0
Fax 02102 – 939823-29

E-Mail: buero@uemb-ratingen.de

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